Die EU-Arbeitszeitrichtlinie ist in Osterreich noch nicht umgesetzt, obwohl dazu langst die Verpflichtung besteht. Arzte sind Menschen, Menschen werden mude, Mude machen mehr Fehler, Fehler schaden Patienten. Es darf nicht vom Zufall abhangen, ob eine Operation um 3 Uhr nachts von einem ausgeruhten oder einem ubermudeten Operateur durchgefuhrt wird, ob im Privatspital oder im Grundversorgungskrankenhaus oder an einer Schwerpunktabteilung. Ein ausgeruhter Operateur ist zu gewahrleisten. Selbstverstandlich wurde jeder einzelne Arzt fur jeden einzelnen Patienten im Einzelfall bis zur bewusstlosen Erschopfung kampfen und arbeiten und da sein. Das darf im Regelbetrieb eines Gesundheitswesens in einem wohlhabenden EU- Land aber nicht systematisch ausgenutzt werden - auf Kosten der Arzte und der Patienten. Ein Arzt kann und darf in Kenntnis dieser Sachlage dazu nicht schweigen.